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Beim Austausch der Fenster als Einzelmaßnahme mit eigenen finanziellen Mitteln kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Zuschuss beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten.
Ist der Fenstertausch zusätzlich als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten, kann ein iSFP-Bonus von weiteren 5 % beantragt werden.
Für die Förderung ist es erforderlich, einen Energieberater in die Planung einzubinden. Hierfür gibt es zusätzlich einen Zuschuss von 50 % für Fachplanung und Baubegleitung.
Beispielrechnung für den Zuschuss (pro Jahr und Wohneinheit):
BAFA ohne iSFP:
30.000 € förderfähige Kosten × 15 % = 4.500 € Zuschuss
BAFA mit iSFP:
60.000 € förderfähige Kosten × 20 % = 12.000 € Zuschuss
Förderfähige Kosten umfassen:
Fenster, Sonnenschutz, Fensterbänke sowie zugehörige Montage-, Putz- und Malerarbeiten.
Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA gestellt werden.
Zusätzlich zur BAFA-Förderung kann nach deren Zustimmung ein KfW-Ergänzungskredit beantragt werden. Die Max. Abruffrist beträgt 36 Monate.
Voraussetzungen:
Selbstnutzung des Wohneigentums
Bruttohaushaltseinkommen unter 90.000 €
Kredit bis zu 120.000 € mit einer Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
Bei einer vollständigen Sanierung zum Effizienzhaus kann ein KfW-Förderkredit beantragt werden.
Dabei gelten folgende Konditionen:
Max. Kredit: 150.000 €
Tilgungszuschuss: bis zu 20 %
Insgesamt sind Förderungen in Höhe 20–45 % der förderfähigen Kosten möglich – abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau.
Auch hier ist die Einbindung eines Energieberaters erforderlich.
Wer den Fenstertausch aus eigener Tasche zahlt und keine Förderung beantragt, kann stattdessen eine Steuerermäßigung nutzen. Bis zu 20 % der Sanierungskosten können – über drei Jahre verteilt – von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Voraussetzung:
Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (wie bei der Förderung)
Nachweis durch einen Fachbetrieb
Energieberater ist nicht erforderlich
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