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Förderungen und Steuerermäßgungen

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Zuschuss für die Sanierung

 

Beim Austausch der Fenster als Einzelmaßnahme mit eigenen finanziellen Mitteln kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Zuschuss beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten.

 

Ist der Fenstertausch zusätzlich als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten, kann ein iSFP-Bonus von weiteren 5 % beantragt werden.

 

Für die Förderung ist es erforderlich, einen Energieberater in die Planung einzubinden. Hierfür gibt es zusätzlich einen Zuschuss von 50 % für Fachplanung und Baubegleitung.

 

Beispielrechnung für den Zuschuss (pro Jahr und Wohneinheit):

 

  • BAFA ohne iSFP:
    30.000 € förderfähige Kosten × 15 % = 4.500 € Zuschuss

 

  • BAFA mit iSFP:
    60.000 € förderfähige Kosten × 20 % = 12.000 € Zuschuss

 

Förderfähige Kosten umfassen:

Fenster, Sonnenschutz, Fensterbänke sowie zugehörige Montage-, Putz- und Malerarbeiten.

 

Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA gestellt werden.

 

 

KfW-Ergänzungskredit für neue Fenster

 

Zusätzlich zur BAFA-Förderung kann nach deren Zustimmung ein KfW-Ergänzungskredit beantragt werden. Die Max. Abruffrist beträgt 36 Monate.

 

Voraussetzungen:

 

  • Selbstnutzung des Wohneigentums

  • Bruttohaushaltseinkommen unter 90.000 €

 

Kredit bis zu 120.000 € mit einer Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.

 

 

KfW-Kredit bei Sanierung zum Effizienzhaus

 

Bei einer vollständigen Sanierung zum Effizienzhaus kann ein KfW-Förderkredit beantragt werden.

 

Dabei gelten folgende Konditionen:

 

  • Max. Kredit: 150.000 €

  • Tilgungszuschuss: bis zu 20 %

 

Insgesamt sind Förderungen in Höhe 20–45 % der förderfähigen Kosten möglich – abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau.

 

Auch hier ist die Einbindung eines Energieberaters erforderlich.

 

 

Steuerermäßigung für Sanierungskosten

 

Wer den Fenstertausch aus eigener Tasche zahlt und keine Förderung beantragt, kann stattdessen eine Steuerermäßigung nutzen. Bis zu 20 % der Sanierungskosten können – über drei Jahre verteilt – von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

 

Voraussetzung:

 

  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (wie bei der Förderung)

  • Nachweis durch einen Fachbetrieb

  • Energieberater ist nicht erforderlich

17 lutego 2025

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